Verbindliche Anmeldung und Einverständniserklärung Datenschutz
- für die Konfi-Arbeit zur Verarbeitung personenbezogener Daten -
Die/Der Erziehungsberechtigte/n sind mit der Speicherung der maschinell verarbeiteten, persönlichen Daten des Kindes zum Zweck der Organisation und Durchführung der Konfirmandenarbeit einverstanden, was auch die Weitergabe personenbezogener Daten (Name, Geburtsdatum, Hinweise zu Allergien / Ernährung) an den SWD-EC-Verband als Veranstalter des Konfi-Camps in Sulz am Eck zum Zweck der Organisation dieses Konfi-Camps einschließt.
Außerdem sind die /der Erziehungsberechtigte/n mit der Veröffentlichung des vollständigen Namens im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Konfirmationsdatums im Bötzinger Nachrichtenblatt und im Gemeindebrief der Kirchengemeinde Bötzingen und Gottenheim einverstanden.
Die/Der Erziehungsberechtigte/n erklären sich darüber hinaus damit einverstanden, dass Fotos des Kindes im Rahmen der Konfirmandenarbeit aufgenommen werden dürfen.
Diese Fotos dürfen ohne Namensnennung veröffentlicht werden
- im Rahmen eines Gottesdienstes / einer Gemeindeveranstaltung.
- bei gedruckten Veröffentlichungen im Gemeindebrief unserer Kirchengemeinde.
- für Veröffentlichungen auf der Homepage oder Online-Kanälen unserer Kirchengemeinde.
- für Veröffentlichungen in der Presse.
Die evangelische Kirchengemeinde Bötzingen versichert, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die/Der Erziehungsberechtigte/n wird/werden hiermit darauf hingewiesen, dass ohne diese Daten das Kind nicht am Konfirmandenunterricht teilnehmen kann. Für besondere Fälle kann Rücksprache mit der Pfarrerin genommen werden.
Vorliegende Einverständniserklärung ist so lange rechtskräftig, wie die / der
Jugendliche am Konfirmandenunterricht teilnimmt oder die Einverständniserklärung wirksam widerrufen wird.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch die evangelische Kirchengemeinde Bötzingen ist nur im Rahmen des gültigen Datenschutzgesetzes zulässig.